Die nachstehende Heimordnung gilt uneingeschränkt und verpflichtend für jeden, der in das Wohnheim aufgenommen ist

1. Einrichtung
Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind sofort dem Hausmeister zu melden. Die Betten und das Mobiliar dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Hausmeisters umgestellt werden.
Es ist strengstens untersagt, vorhandene Schlösser auszutauschen. Mutwillige Beschädigungen von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen sind zu unterlassen. Dazu gehört auch das Einschlagen von Nägeln, das Bekleben und Beschmieren von Einrichtungsgegenständen.
Für alle fahrlässig und schuldhaft verursachten Schäden haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat, er hat die Kosten für die Behebung des Schadens in vollem Umfang zu ersetzen. Es dürfen keinesfalls Flaschen oder sonstige Gegenstände außen auf die Fenster-bretter gestellt werden (hier kann es im schlimmsten Fall sogar zu einem tödlichen Unfall kommen). 

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet die Fenster während der Abwesenheit geöffnet zu lassen ( Unwetter usw. ) Bitte auf Kippstellung. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass von Ihnen mitgebrachte Gegenstände bei Ihrer Abreise auch wieder mitgenommen werden!!

Wir bitten Sie auch auf die persönlichen Dinge selbst zu achten, da wir für Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernehmen!!

Das Trocknen der Wäsche in den Zimmern, Wohnungen und Allgemeinräumen ist verboten. Hierzu stehen ausreichend Trockner zur Verfügung !!

2. Allgemeine Ruhe
Jeglicher störender Lärm ist im Wohnheim zu unterlassen. Radios und Fernseher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Ab 22:00 Uhr bis 6:00 morgens ist im Wohnheim allgemeine Nachtruhe einzuhalten. In dieser Zeit sind die Eingangstüren abzuschließen.

3. Reinigung und Hygiene
Die Betten und die Bettwäsche sind pfleglich zu behandeln. Die Bettwäsche kann 14-tägig gewechselt werden. Neue Bettwäsche kann im Austausch beim Hausmeister während der Bürozeiten abgeholt werden.
Jeder Benutzer hat sein(nen) Kühlschrank(fach) sauber zu halten. Verdorbene Speisen sind sofort zu entfernen. Die Kochgelegenheiten sind nach Benutzung zu reinigen. Das Kochen in den Schlafräumen ist strengstens untersagt.
Die Toiletten sind nach jeder Benutzung mit der dafür vorgesehenen Bürste zu reinigen.
Zeitungen, Abfälle und Speisereste dürfen nicht in die Toilette geworfen werden. Toilettenpapier ist vom Heimbewohner mitzubringen.
Waschbecken und Duschen sind sauber zu halten.
Kehricht sowie Abfälle aller Art dürfen nur in die hierfür bestimmten Behälter entleert werden und sind täglich in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

4. Krankheit
Jeder, der an einer ansteckenden Krankheit leidet, hat unverzüglich einen Arzt aufzusuchen und dafür zu sorgen, dass andere Heimbewohner nicht gefährdet werden. Sollte im Wohnheim Ungeziefer festgestellt werden, ist dies sofort dem Hausmeister zu melden.

5. Zuwiderhandlungen
Wer dieser Heimordnung zuwiderhandelt, kann aus dem Wohnheim ausgewiesen werden.

6. Weisungsrecht der Hausmeister
Die Hausmeister sind angehalten, darauf zu achten, dass die Heimordnung eingehalten wird und haben uneingeschränktes Weisungsrecht.

HINWEIS:

Unsere Gebäude und Allgemeinräume werden Videoüberwacht !!

Es dürfen keine Privatpersonen polizeilich gemeldet werden, bei Nichteinhaltung drohen Konventionalstrafen von bis zu 10000 €. 

Mietbedingungen für Firmen und größere Kontingente:

1. Preise auf Anfrage.

2. Die Reservierung ist schriftlich mit der Angabe des genauen Mietzeitraums an uns zu richten. Diese ist nach unserer schriftlichen Bestätigung für den Mieter verbindlich. Einzug und Anmietung sind in allen unseren Häusern bis 20.00 Uhr möglich!

3. Die Rechnung wird im Voraus erstellt und auf dem Postweg an den Mieter verschickt. Reklamationen zu unseren Rechnungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gerichtsstand für beide Teile ist München.

4. Wohnheimmieten sind in voller Höhe monatlich im voraus zur Zahlung fällig.

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