Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zahlung:
Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
2. Allgemein
Wir besitzen zurzeit 4 Wohnheime in München, Eching mit einer Kapazität von ca. 300 Betten. Wir können Ihnen Übernachtungsmöglichkeiten in unseren Wohnheimen in 2-, 3-, 4- oder Mehrbett-Zimmer anbieten.
3. Preise und Zahlungsweise
Der Preis pro Bett und Tag variiert beträgt € 19,80 zzgl. 7% MwSt. Die Preise richten sich nach Belegung, Mietdauer und Ausstattung.
Preise für größere Gruppen oder längere Aufenthaltsdauer auf Anfrage.
Im Preis inbegriffen ist die Hausreinigung, Bettwäsche und alle Mietnebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung etc.
Die Bettenanmietung ist provisions- und kautionsfrei.
Die Monatsmiete ist im Voraus, also zu Beginn des laufenden Monats und nach unserer Rechnungsstellung zu entrichten. Sollte die Rechnung nicht bis zum 5-ten des laufenden Monats bezahlt sein, so werden wir ohne weiteres die Mietzeit beenden und eine weitere Nutzung der Betten nicht akzeptieren.
Kündigungsfrist:
Die Kündigungsfrist beträgt bei den Zimmern 10 Werktage, bei den Wohnungen 30 Tage. Sie muss schriftlich erfolgen. Stornierungen nach Ablauf der Frist werden zu 100% berechnet!!
M I E T B E D I N G U N G E N
Gültig ab 01.01.2023
Die Firma easyflat – Verwaltung und Verpachtung betreibt das Wohnheim, die Bettenanmietung ist provisionsfrei. Es wird keine Kaution verlangt
1. Die Mietpreise für die jeweiligen Zeiträume und Kalendermonate erfragen Sie bitte bei uns.
2. Die Reservierung ist schriftlich mit der Angabe des genauen Mietzeitraums an uns zu richten. Diese ist nach Rechnungstellung für den Mieter verbindlich. Einzug und Einmietungen sind nach vorheriger Absprache mit der Wohnheimleitung möglich!
3. Unsere Rechnung wird monatlich im Voraus erstellt und auf dem Postweg an den Mieter verschickt. Reklamationen zu unseren Rechnungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Mieten für Mietzeiten unter einem Monat sind im Voraus bei der Wohnheimleitung zu bezahlen.
Gerichtsstand für beide Teile ist München.
4. Wohnheim-Mieten sind in voller Höhe monatlich im voraus zur Zahlung fällig und müssen
bis zum 3. des Monats beim Betreiber eingegangen sein. Kommt der Mieter der Zahlung bis zum genannten Zeitpunkt nicht nach, kann der Vermieter das Zimmer räumen lassen. Die geräumten Gegenstände werden 3 Monate in einem versperrten Kellerraum zur Abholung gelagert. Danach werden die Gegenstände für den Mieter kostenpflichtig entsorgt. Die Reservierung ist schriftlich unter Angabe des genauen Mietzeitraums an uns zu richten. Diese ist verbindlich- bei Nichteinhaltung werden Stornokosten in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises fällig!!
5. Wird die Mietsache ganz oder teilweise noch vor dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit freigegeben, so entsteht für den Mieter kein Rückzahlungsanspruch. Die Mietzeit kann 1, 2, 3 Wochen oder 1 Monat oder mehr betragen. Bei Monatsmietern verlängert sich das Mietverhältnis entsprechend den Regelungen unter Punkt 6.
6. Eine Änderung der Bettenzahl muss umgehend an uns gemeldet werden. Stellen wir fest, dass die tatsächliche Bettenanzahl von der zuvor gemeldeten Bettenzahl abweicht, wird pro nicht angemeldetem Bett ein voller Monatspreis in Rechnung gestellt. Liegt uns bis zum 20. Tag des laufenden Monats keine Änderung vor, so wird von uns automatisch die Bettenzahl des aktuellen Monats in unsere Rechnung für den Folgemonat übernommen.
Eine eigenmächtige Erhöhung der ausgewiesenen Personenanzahl in den Zimmern oder Wohnungen durch die Bewohner oder dem verantwortlichen Mieter ist nicht gestattet und führt zur fristloser Kündigung!
7. Die Wiederfreigabe des Zimmers muss rechtzeitig per Fax oder per e-mail an uns gemeldet werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Für eine verspätete Schlüsselrückgabe ist eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- fällig.
8. Bitte beachten Sie, dass in unserem Wohnheim ein allgemeines Rauchverbot besteht. Für Raucher stehen die Aufenthaltsräume zur Verfügung.
easyflat- Bast Michaela
4. Ausstattung
Die Zimmer sind jeweils mit entsprechender Anzahl Betten und Stühlen, einem Tisch, Schränken und einem neuen Kühlschrank und Fernseher ausgestattet. Duschen, Toiletten und Küchen mit Kochgelegenheiten und Spülbecken befinden sich in ausreichender Zahl auf jedem Stockwerk. Teilweise mit im Zimmer. Jedes Wohnheim verfügt über Münzwaschmaschinen und Trockner.
5. Übergabe
Die Zimmer sind gemäß dem bei Einzug angefertigten Übergabeprotokoll wieder besenrein zurückzugeben. Sollte das Zimmer Schäden , Mängel oder aber Verunreinigungen aufweisen, so werden die Kosten der Beseitigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die angemieteten Räumlichkeiten werden vor Einzug des Vertragspartners, bzw. dessen Arbeiter, Angestellte oder die ihm zuzurechnenden Bewohner, einer professionellen Grundreinigung unterzogen. Im Zuge dieser Reinigung wird explizit auf den etwaigen Befall von Schädlingen, wie z. B. Küchenschaben, Flöhen etc. geachtet.
Der Vertragspartner übernimmt somit eine einwandfrei gereinigte und von Insektenbefall freie Wohnungseinheit.
Einmal wöchentlich wird die gemietete Wohneinheit von einer Reinigungskraft gereinigt und auf sichtbaren Schädlingsbefall untersucht. Sollte während der Mietzeit durch den Vertragspartner ein Befall durch z.B. unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln, wie z. B. offene, verderbliche Lebensmittel außerhalb der Kühlgeräte oder starke Verschmutzung, entstehen ( Fotodokumentation ) wird unverzüglich eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragt, ohne vorher den Vertragspartner zu informieren, um eine Ausbreitung in andere Wohneinheiten zu verhindern. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner.
6. Check in und Check out
Check in können während folgender Zeiten vorgenommen werden 10.00 – 20.00 Uhr Check out spätestens 10.00 Uhr
7. Hausordnung
Die Hausordnung wird mit Einzug Bestandteil des Vertrages.
8. Haustiere sind nicht erlaubt !!
Hausordnung
Die nachstehende Heimordnung gilt uneingeschränkt und verpflichtend für jeden, der in das Wohnheim aufgenommen ist
1. Einrichtung
Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind sofort dem Hausmeister zu melden. Die Betten und das Mobiliar dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Hausmeisters umgestellt werden.
Es ist strengstens untersagt, vorhandene Schlösser auszutauschen. Mutwillige Beschädigungen von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen sind zu unterlassen. Dazu gehört auch das Einschlagen von Nägeln, das Bekleben und Beschmieren von Einrichtungsgegenständen.
Für alle fahrlässig und schuldhaft verursachten Schäden haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat, er hat die Kosten für die Behebung des Schadens in vollem Umfang zu ersetzen. Es dürfen keinesfalls Flaschen oder sonstige Gegenstände außen auf die Fenster-bretter gestellt werden (hier kann es im schlimmsten Fall sogar zu einem tödlichen Unfall kommen).
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet die Fenster während der Abwesenheit geöffnet zu lassen ( Unwetter usw. ) Bitte auf Kippstellung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass von Ihnen mitgebrachte Gegenstände bei Ihrer Abreise auch wieder mitgenommen werden!!
Wir bitten Sie auch auf die persönlichen Dinge selbst zu achten, da wir für Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernehmen!!
Das Trocknen der Wäsche in den Zimmern, Wohnungen und Allgemeinräumen ist verboten. Hierzu stehen ausreichend Trockner zur Verfügung !!
2. Allgemeine Ruhe
Jeglicher störender Lärm ist im Wohnheim zu unterlassen. Radios und Fernseher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Ab 22:00 Uhr bis 6:00 morgens ist im Wohnheim allgemeine Nachtruhe einzuhalten. In dieser Zeit sind die Eingangstüren abzuschließen.
3. Reinigung und Hygiene
Die Betten und die Bettwäsche sind pfleglich zu behandeln. Die Bettwäsche kann 14-tägig gewechselt werden. Neue Bettwäsche kann im Austausch beim Hausmeister während der Bürozeiten abgeholt werden.
Jeder Benutzer hat sein(nen) Kühlschrank(fach) sauber zu halten. Verdorbene Speisen sind sofort zu entfernen. Die Kochgelegenheiten sind nach Benutzung zu reinigen. Das Kochen in den Schlafräumen ist strengstens untersagt.
Die Toiletten sind nach jeder Benutzung mit der dafür vorgesehenen Bürste zu reinigen.
Zeitungen, Abfälle und Speisereste dürfen nicht in die Toilette geworfen werden. Toilettenpapier ist vom Heimbewohner mitzubringen.
Waschbecken und Duschen sind sauber zu halten.
Kehricht sowie Abfälle aller Art dürfen nur in die hierfür bestimmten Behälter entleert werden und sind täglich in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
4. Krankheit
Jeder, der an einer ansteckenden Krankheit leidet, hat unverzüglich einen Arzt aufzusuchen und dafür zu sorgen, dass andere Heimbewohner nicht gefährdet werden. Sollte im Wohnheim Ungeziefer festgestellt werden, ist dies sofort dem Hausmeister zu melden.
5. Zuwiderhandlungen
Wer dieser Heimordnung zuwiderhandelt, kann aus dem Wohnheim ausgewiesen werden.
6. Weisungsrecht der Hausmeister
Die Hausmeister sind angehalten, darauf zu achten, dass die Heimordnung eingehalten wird und haben uneingeschränktes Weisungsrecht.
HINWEIS:
Unsere Gebäude und Allgemeinräume werden Videoüberwacht !!
Es dürfen keine Privatpersonen polizeilich gemeldet werden, bei Nichteinhaltung drohen Konventionalstrafen von bis zu 10000 €.
Mietbedingungen für Firmen und größere Kontingente:
1. Preise auf Anfrage.
2. Die Reservierung ist schriftlich mit der Angabe des genauen Mietzeitraums an uns zu richten. Diese ist nach unserer schriftlichen Bestätigung für den Mieter verbindlich. Einzug und Anmietung sind in allen unseren Häusern bis 20.00 Uhr möglich!
3. Die Rechnung wird im Voraus erstellt und auf dem Postweg an den Mieter verschickt. Reklamationen zu unseren Rechnungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gerichtsstand für beide Teile ist München.
4. Wohnheimmieten sind in voller Höhe monatlich im voraus zur Zahlung fällig.